Informationen zum Coronavirus

Sehr geehrte Mandantinnen und Mandanten,

die aktuelle Gesundheitssituation zwingt auch uns dazu, unsere anwaltlichen und notariellen Dienstleistungen anzupassen. Das ist erforderlich, damit unser Geschäftsbetrieb für Sie weiter aufrechterhalten werden kann. Wir sind weiterhin für Sie da, bitten jedoch folgende Hinweise dringend zu beachten:

1. Wir werden Besprechungen bis auf weiteres nur noch telefonisch oder per Telefonkonferenz durchführen. Die bereits vereinbarten Besprechungstermine werden wir dementsprechend umstellen. Ihre Beratung ist auch auf diese Weise gewährleistet. Wir nehmen uns (nur eben am Telefon) weiterhin Zeit für Sie.

2. Soweit Sie sich selber gesundheitlich angeschlagen fühlen, erkältet sind oder Grippe haben, nehmen Sie bitte in jedem Fall davon Abstand, unsere Kanzleiräume aufzusuchen.

3. Wir werden den Zugang zu unseren Büroräumen bis auf weiteres nur noch in extremen Ausnahmefällen ermöglichen, in denen die persönliche Anwesenheit zwingend erforderlich ist.

4. Wenn Sie Unterlagen bei uns abgeben möchten, nutzen Sie dafür bitte den im Eingangsbereich des Gebäudes (neben der Eingangstür links) gelegenen Briefkasten, der mehrmals täglich von uns gelehrt wird. Wenn die Abgabe der Unterlagen besonders eilig ist, melden Sie sich doch bitte telefonisch in dem Sekretariat Ihres Ansprechpartners und teilen mit, dass sich die Unterlagen im Briefkasten zur Abholung befinden.

Besonderheiten im Notariat:

1. Auch im Notariat werden wir es so handhaben, dass Besprechungen im Vorfeld der Beurkundungen oder nach der Beurkundung ebenfalls nur telefonisch stattfinden. Wie Sie es von uns gewohnt sind, erhalten Sie rechtzeitig vor der geplanten Beurkundung einen Urkundenentwurf, den Sie sich durchlesen können. Sofern Sie beim Lesen feststellen, dass noch Fragen offen sind, die die Urkunde betreffen, bitten wir Sie, uns telefonisch zu kontaktieren. Sie können dazu mit dem für Sie zuständigen Notar einen Telefontermin mit dem jeweiligen Sekretariat vereinbaren, so dass es ganz entspannt möglich sein wird, Sie zu beraten und offene Fragen zu klären.

2. Um sozialen Kontakt und damit Ansteckung und unkontrollierte Verbreitung des Virus möglichst zu vermeiden, werden wir von dem von der für uns zuständigen Westfälischen Notarkammer empfohlenen Vorgehen Gebrauch machen, in den Fällen, in denen dies nach unserer Auffassung möglich ist, Beurkundungen ohne die persönliche Anwesenheit der Beteiligten durchzuführen. Die Urkunde wird dann durch den Notar dergestalt errichtet, dass eine unserer Mitarbeiter als Vertreter für Sie an der Beurkundung teilnimmt und Sie die Urkunde später durch Ihre Unterschrift genehmigen (siehe auch Ziff. 3. – „Unterschriftsbeglaubigung“). Ihren Beratungsbedarf werden wir dadurch sicherstellen, dass Sie die Gelegenheit haben werden, Fragen telefonisch und/oder per E-Mail vorab zu klären.

3. Soweit (insbesondere auch zur Nachgenehmigung von Erklärungen in dem vorstehend in der Ziffer 2. beschriebenen Beurkundungsverfahren) Unterschriftsbeglaubigungen durchzuführen sind, wird dies in der Regel außerhalb unserer Geschäftsstelle in der Morleystraße stattfinden. Dorthin können Sie sich in Ihrem Pkw begeben und die Unterschrift in Ihrem Auto leisten. Einzelheiten besprechen Sie bitte mit dem Sekretariat des jeweiligen Notars.

4. Soweit in extremen Ausnahmefällen aus beurkundungsrechtlichen oder sonstigen zwingenden Gründen Ihre persönliche Anwesenheit bei einer Beurkundung zwingend erforderlich ist, werden wir bei der Beurkundung nur noch die Beurkundungsbeteiligten am Beurkundungsverfahren teilnehmen lassen. Bitte nehmen Sie davon Abstand, Verwandte, Freunde, Kinder etc. zur Beurkundung mitzubringen. Diese Einschränkung gilt auch für Makler.

5. Wir sind Ihnen sehr dankbar, wenn Sie zur Beurkundung / Unterschriftsbeglaubigung neben Ihrem Personalausweis auch gleich eine Kopie Ihres Ausweises mitbringen oder uns diesen vorab per Mail übermitteln. Das erspart Ihnen, den Notaren und unseren Mitarbeiterinnen (auf deren Gesundheit wir zur Aufrechterhaltung unseres Geschäftsbetriebes dringend angewiesen sind), weitere unnötige Kontakte.

6. Auch bei eiligen Grundschuldbestellungen bitten wir vorab Kontakt mit uns aufzunehmen, und das weitere Vorgehen zu besprechen.

7. Wenn Beurkundungen unter Einschaltung hiesiger Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als Vertreter ohne Vertretungsmacht stattgefunden haben, brauchen wir eine gewisse Zeit, um anschließend die Ausfertigungen und beglaubigten und einfachen Abschriften der Urkunden sowie die Entwürfe für die Genehmigungserklärungen zu erstellen. Bitte geben Sie uns die erforderliche Zeit. Hier stehen logischerweise zahlreiche derartige Vorgänge an, die wir abarbeiten müssen. Bitte berücksichtigen Sie, dass die weitere Abwicklung ohnehin zum Teil wesentlich länger dauern wird als üblich. Viele Behörden, auf deren Mitwirkung wir im Zuge der Abwicklung der Urkunden angewiesen sind, arbeiten mit einer Notbesetzung oder sind aus sonstigen Gründen an einer zügigen Bearbeitung gehindert. Wir werden praktisch keine Möglichkeit haben, auf eine bevorzugte, besonders rasche Bearbeitung durch die jeweiligen Behörden hinzuwirken.

8. Wir müssen insbesondere darauf hinweisen, dass sich die Eintragungszeiten und sonstigen Vollzugszeiten bei den Gerichten (insbesondere Nachlassgerichte, Registergerichte und Grundbuchämter) schon verlängert haben und weiter verlängern werden. Wir haben keine Möglichkeit, die Abläufe bei den zuständigen Stellen zu beschleunigen. Die meisten Registergerichte und Grundbuchämter – darunter auch das Grundbuchamt Siegen – arbeiten seit Ende vergangener Woche nur noch mit einer Notbesetzung. Wir wurden durch die Behörden darum gebeten, Sie darüber zu informieren, dass die Erledigung von Anträgen mehrere Wochen, im Einzelfall auch mehrere Monate dauern kann und dass es in der Regel auch keine Möglichkeit mehr geben wird, den zuständigen Sachbearbeiter zu erreichen.

9. Wir bitten Sie alle um ein verständnisvolles Miteinander. Wir bemühen uns, so lange wie möglich unsere Dienstleistungen für Sie zu erbringen. Wir alle sind vor eine enorme Herausforderung gestellt und müssen besonnen und verantwortungsbewusst bleiben.

Ihre Rechtsanwälte und Notare