Beratungsbereiche
Wir verstehen uns als Rechtsdienstleister für Unternehmen und private Mandanten.
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Wir verstehen uns als Rechtsdienstleister für Unternehmen und private Mandanten.
Unsere Kernkompetenz sehen wir im Bereich des Wirtschaftsrechts. Dort sind wir durch unsere Spezialisierungen, Fachanwaltschaften und langjährigen Erfahrungen in besonderer Weise qualifiziert. Wir beraten und vertreten Sie insbesondere in folgenden Bereichen:
Sowohl bei der außergerichtlichen Beratung und Vertretung als auch (natürlich) bei der Vertretung vor Gericht sind wir an und auf Ihrer Seite. Wir nehmen also Ihre Interessen wahr. Bitte beachten Sie allerdings auch unsere Seite „Notare“. Insbesondere die Vertragsgestaltung und vergleichbare Leistungen gehören in den aufgezählten Rechtsbereichen oft zur klassischen notariellen Tätigkeit, wenn es nicht um Konfliktsituationen und/oder die einseitige Interessenwahrung geht.
Privaten Mandanten bieten wir unsere Leistungen insbesondere im Bereich unserer Kernkompetenzen und Spezialisierungen an. Das gilt vor allem für die Bereiche Arbeitsrecht und Erbrecht.
Im Arbeitsrecht beraten und vertreten wir neben Arbeitnehmern insbesondere auch Betriebsräte, leitende Angestellte und Geschäftsführer.
Viele Anliegen unserer privaten Mandanten betreffen Angelegenheiten, die letztlich notarielle Tätigkeiten erforderlich machen (zum Beispiel der Erwerb und die Veräußerung von Immobilien, die Gestaltung von Testamenten oder der Abschluss von Eheverträgen oder Scheidungsfolgenvereinbarungen). Bitte beachten Sie deshalb auch die Seite „Notare“.